la ciaf

Via dal Poz, 69
CH-7742 Poschiavo

e-mail:
la_ciaf@uncool.ch

ORGANIZING COMMITTEE :
Cornelia C. Müller Dr. phil. I
Christian Hasler
Thomas Rohrer
Mauro Lardi
Andrea Engi lic. jur.
Flavio Alessi
Fabio Togni
Samuele Godenzi
Alex Marchesi



Quota associativa / Mitgliederbeitrag: CHF 100.-

Conto Corrente Postale / Postcheque Konto: 90-106511-1

Versione italiana


l a c i a f heisst der am 29.8.1998 gegründete Verein mit Sitz in Poschiavo.

l a c i a f bedeutet im Puschlaver Dialekt Schlüssel. POSCHIAVO trägt zwei gekreuzte Schlüssel in seinem Wappen. Und Schlüssel bestimmen auch die notierte Musik. Die Musik selbst ist ein geheimnisvoller Schlüssel und in diesem Sinne öffnet l a c i a f mit dem UNCOOL JAZZ-FESTIVAL ungeahnte und vielfältige Möglichkeiten.





STATUTEN

I. Name und Sitz

 § 1
Unter dem Namen l a c i a f besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Poschiavo (Graubünden).

II. Zweck

§ 2
Der Verein sieht sich als treibende Kraft, zeitgenössische Kultur im Puschlav und Umgebung zu fördern. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

III. Finanzielle Mittel

§ 3 Quellen
Der Verein finanziert sich insbesondere durch folgende Mittel:

a) Mitgliederbeiträge,
b) Erlös aus den Eintrittskarten des UNCOOL JAZZ-FESTIVALs,
c) Drittmittel aus Schenkungen, Fonds, Stiftungen, Sponsoring, Mäzenatentum und sonstigen freiwilligen Beiträgen.

 § 4 Verwendung des Liquidationsüberschusses
Sofern nach Abschluss der Liquidation des Vereins noch Mittel vorhanden sind, werden diese dem Organisationskomitee des nächsten JAZZ-FESTIVALs übergeben. Das im Falle der Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen ist einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung des Vereinsvermögens an die Mitglieder oder andere Einzelpersonen ist ausgeschlossen.

§ 5
Das Vereinsvermögen ist zweckgebunden und muss zur Förderung und Veröffentlichung von zeitgenössischer improvisierter und free Jazz Musik eingesetzt werden.

 IV. Mitgliedschaft

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
1 Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
2 Die Vereinsversammlung beschliesst die Aufnahme der neuen Mitglieder.

§ 7 Verlust der Mitgliedschaft
1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austrittserklärung des Mitglieds zuhanden der nächsten Mitgliederversammlung.
2 Der Mitgliederbeitrag ist nicht rückzahlbar.

 § 8 Pflichten der Mitglieder
1 Die Mitglieder haben die Zwecke des Vereins aktiv zu fördern.
2 Der Beitrag eines jeden Mitglieds beträgt Fr. 100.- (Förderbeitrag) pro Jahr. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 V. Organisation

§ 9 Organe
Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung und der Vorstand.

1. Vereinsversammlung

 § 10 Einberufung
1 Die Vereinsversammlung wird vom Präsidenten in Absprache mit dem Vorstand nach Bedarf einberufen.
2 Die Festlegung des Versammlungstermins an der vorhergehenden Vereinsversammlung ersetzt die Einberufung durch Präsident und Vorstand.

 § 11 Beschlussfassung
1 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
2 Vereinsbeschlüsse werden mit absolutem Mehr der Stimmenden gefasst.
3 Wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschliesst, kann über nicht gehörig angekündigte Traktanden - Statutenänderungen ausgenommen - Beschluss gefasst werden.
4 Über jede Versammlung wird ein Protokoll geführt, welches je nach Weisung des Präsidenten, den Mitgliedern zugestellt oder in der nächsten Sitzung verlesen wird.

 § 12 Aufgaben
Die Vereinsversammlung fällt als oberstes Organ des Vereins alle erheblichen Entscheide des Vereins. Als erhebliche Entscheide gelten insbesondere die Verwendung der Vereinsmittel, die grundsätzlichen Entscheide über die Annahme von Geldern und Leistungen Dritter.

 2. Der Vorstand

§ 13 Zusammensetzung
1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.

§ 14 Wahl
1 Wählbar sind die Mitglieder des Vereins.
2 Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand.
3 Vorstandsmitglieder können auf den Zeitpunkt der nächsten Mitgliederversammlung zurücktreten.
4 Abberufungen und Neuwahlen sind an jeder Mitgliederversammlung möglich.

 § 15 Aufgaben
1 Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Bereich ihres Ressorts nach aussen.
2 Der Vorstand umfasst mindestens die Ressorts Finanzen und Koordination; im übrigen konstituiert er sich selbst.
3 Jedes Vereinsmitglied kann von der Vereinsversammlung ermächtigt werden, den Verein nach aussen zu vertreten.
4 Der Vorstand erledigt die zwischen den Vereinsversammlungen anfallenden Aufgaben. Er sorgt für eine angemessene Koordination der Aktivitäten der Mitglieder.
5 Der Vorstand ist verantwortlich für die musikalische und künstlerische Leitung des UNCOOL JAZZ-FESTIVALS.

 § 16 Haftung
Die Vorstandsmitglieder und die vom Verein für bestimmte Aufgaben verpflichteten Vereinsmitglieder haften dem Verein nur für grobes Verschulden.

§ 17 Vorstandssitzungen
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der Stimmenden. Für die gültige Beschlussfassung bedarf es der Mitwirkung mindestens der Hälfte aller Vorstandsmitglieder.

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